PROJEKT BLECKKIRCHE: Leitbild - Thesen- Konzeptionen
> Vorüberlegungen Konzeption (Kirchenkreis)
> Vorüberlegungen
Konzeption (Gemeinde)
Was leistet die Bleckkirche als
Standort gemeindlicher und übergemeindlicher Arbeit ?
– Zehn Thesen –
1. In städtischen Ballungsräumen
zeigt sich der Bedeutungsverlust von Kirche in besonderem Maße. Die Stadtentwicklung
in der Nachkriegszeit, der gesellschaftliche Wandel mit veränderten
Werten, führte gerade hier zu Traditionsabbruch . Dadurch ist Kirche
herausgefordert, nach ihrer Zukunft , - und damit zusammenhängend -, nach
der zukünftigen Nutzung ihrer Kirchengebäude zu fragen.
2. Sowohl der Kirchengemeinde Bismarck wie
dem Kirchenkreis Gelsenkirchen bietet die Bleckkirche die Möglichkeit,
nach Konzepten, Formen und Handlungsstrategien zu suchen, Menschen der Stadt
bzw. des Stadtteils auf neue Weise anzusprechen. Unter dem Stichwort
‘Offene Kirche’ entsteht ein Forum, welches bewußt
außerhalb der herkömmlichen Strukturen von gmdl. und kirchl. Arbeit
Wege einer veränderten Verständigung beschreiten will.
3. Damit ist ‘Offene Kirche’ ein
Ort ausdrücklicher Grenzgängerei auf der Suche nach Nahtstellen
zwischen zeitgenössischer (städtischer) Kultur auf der einen und
Religion und Glaube auf der anderen Seite. Gerade städtische Kultur
realisiert sich in vielen Formen und Funktionen; sie ist heterogen und pluralistisch
, mit einer Spannbreite von Subkultur bis zur Hochkultur. Religion und Glaube
sind Teil, aber nicht Fundament dieser Kultur. ‘Offene Kirche’
strebt die Kooperationen mit allen Menschen an, die an dieser
Begegnung interessiert sind, unabhängig ihres Glaubens oder ihrer
Werthaltung.
4. ‘Offene Kirche’ wendet sich
an alle Bürger und BesucherInnen unserer Stadt, die - geprägt von der
spezifischen Kultur eine Großstadt - den Bezug zum traditionellen
kirchlichen Leben verloren haben. Sie umfaßt alle Gesellschaftsschichten.
Damit hat ‘Offene Kirche’ die Aufgabe, mit speziellen Angeboten,
den Fragen und Bedürfnissen dieser Menschen zu begegnen und sich selbst
zur Sprache zu bringen. In ihrem Zentrum stehen das Leben und das Wohl der Menschen,
der Stadt und der Welt. (Ich bin gekommen, daß sie das Leben haben und es
in Fülle haben. Joh 10,10; Suchet der Stadt Bestes Jer 29,7)
5. ‘Offene Kirche’ ergänzt
die parochiale Arbeit der Gemeinden. Zielt letztere eher auf Verbindlichkeit,
Nahkontakte und Gruppenzugehörigkeit, entwickelt ‘Offene
Kirche’ daneben Formen, die Anonymität zulassen, projektbezogen und
zeitlich begrenzt sind.
6. ‘Offene Kirche’ ist dabei in
ihrer Arbeit auf größtmögliche Freiräume angewiesen, die
sie neben der Gemeindearbeit ungehindert in Anspruch nehmen kann. Ihre
hauptsächlichen Arbeitsformen sind das Spontane, Aktionshafte,
Experimentelle und Provisorische.
7. Die Bleckkirche kann zu einem Ort werden,
an dem zentrale städtische Probleme, aber auch Fragen von
gesellschaftlicher Relevanz, von den unterschiedlichsten Personenkreisen
diskutiert und bearbeitet werden können.
8. Darüber hinaus kann die Bleckkirche
zu einer Art „Schaufenster“ des Spektrums der kirchlichen Arbeit
der evangelischen Kirche, hier insbesondere des Kirchenkreises Gelsenkirchen,
werden.
9. Ziel soll es sein, den ‘ganzen
Menschen’ zu erreichen, d.h. Verständigung zu stiften, indem
Körper, Seele und Geist durch Wort, Künste, Musik und Bewegung
erreicht werden.
10. ‘Offene Kirche’ ist
‘Kirche bei Gelegenheit’. In der städtischen Randlage aber
Anrainer des Naherholungsortes Zoo und Umgebung kann die Bleckkirche unter dem
Stichwort „Glaubensinformation“ für viele Besucher und
Besucherinnen Antworthilfen und Weiterführung aus dem Bereich des Glaubens
anbieten und so religiöse Fragen „en passant“ beantworten.
P. Thomas Schöps
im Juli 1994
Leitbild
des Arbeitsbereiches 'BLECKKIRCHE -
Kirche für die Stadt':
Als Ort der
erfahrbaren Verbindung von zeitgenössischer Kultur und Glaube, von
Gesellschaft und Religiosität will sich die evangelische Bleckkirche in
Gelsenkirchen präsentieren.
Neue Formen
und Inhalte christlicher Verkündigung, aktuelle Themen aus Kultur,
Gesellschaft und Politik, Musikalisches und Künstlerisches, Literarisches
und Profanes, Tanz und Theater finden in ihr Raum.
Als Kirche
für die Stadt lädt sie alle ein, die an dieser Verbindung
interessiert sind, ohne Blick auf Konfession, Kirchenmitgliedschaft oder
Religionszugehörigkeit.
Leitlinien
für den Arbeitsbereich (Satzung)
"BLECKKIRCHE - KIRCHE FÜR
DIE STADT"
im Kirchenkreis Gelsenkirchen und
Wattenscheid
1. Der
Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid ist Träger des
Arbeitsbereiches "Bleckkirche - Kirche für die Stadt". Die
Arbeit geschieht in Kooperation mit der Kirchengemeinde Bismarck. Nutzung und
Gebäudefinanzierung der Bleckkirche regelt im einzelnen der "Vertrag
zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde Gelsenkirchen-Bismarck als
Eigentümerin und dem Kirchenkreis Gelsenkirchen als Benutzer der
Bleckkirche".
2. Der
Arbeitsbereich "Bleckkirche - Kirche für die Stadt" ergänzt
die Aufgaben der Kirchengemeinden im Stadtgebiet Gelsenkirchen und
Wattenscheid. Er ist ein eigenständiger Verhältnis Bereich im zur
parochial verankerten Arbeit. Die Kirchengemeinden in Gelsenkirchen und
Wattenscheid und der Arbeitsbereich "Bleckkirche - Kirche für die
Stadt" sollen deutlich machen, daß sie teilhaben an dem einen
Auftrag der Kirche, die Botschaft des Evangeliums weiterzusagen und nach der
Botschaft des Evangeliums zu handeln.
3. Der
Arbeitsbereich "Bleckkirche - Kirche für die Stadt" soll
Möglichkeiten kirchlicher Arbeit im städtischen Raum erkennen und
wahrnehmen. Im Rahmen dieses Auftrages hat der Arbeitsbereich insbesondere
folgende Aufgaben:
- Kirchliche
Angebote (Gottesdienst, Veranstaltungen, usw.) zu entwickeln, die sich beziehen
auf die besondere Situation der Stadt und ihre Kultur.
- Kontakte
ermöglichen zu Menschen, denen die Kirche fremd geworden ist.
- Experimentelle
und ungewohnte Zugänge für das Evangelium zu eröffnen und neue
Wege anzubieten im Umgang mit dem christlichen Glauben und der Kirche.
- Veranstaltungen
zu planen und durchzuführen, die zentrale städtische Probleme und
Themen sowie Fragen
gesellschaftlicher Relevanz in den Blick nehmen und die Stellung der evangelischen Kirche in
den öffentlichen Diskurs einbringen.
- Kooperationen
mit Gruppen, Institutionen und Einzelpersonen - insbesondere aus
nichtkirchlichen Zusammenhängen - zu suchen, die ihrerseits interessiert
sind an der Verbindung von zeitgenössisch städtischer Kultur und
Glaube sowie von moderner Gesellschaft und christlicher Religiösität.
4. Der
Arbeitsbereich "Bleckkirche - Kirche für die Stadt" arbeitet eng
zusammen mit den Referaten, Diensten und Werken im Kirchenkreis Gelsenkirchen,
mit dem Ziel, über Veranstaltungskooperationen die Arbeit der
Einrichtungen im Kirchenkreis auf der Ebene des Stadtgebietes zusätzlich
öffentlich und bekannter zu machen.
Der Arbeitskreis Bleckkirche versteht sich als genereller
Ansprechpartner für die weitere Entwicklung des Arbeitsbereiches
"Stadtkirchenarbeit" im Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid.
5. Zur
Planung und Koordinierung der Arbeit im Bereich "Bleckkirche - Kirche
für die Stadt" wird ein ständiger Arbeitskreis eingesetzt. Er
setzt sich wie folgt zusammen:
- 1
Vertreter/in aus dem KSV
- 1
Vertreter/in aus der Kirchengemeinde Bismarck
- 1
Vertreter/in aus dem Bereich Öffentlichkeitsarbeit
- 1
Vertreter/in aus dem Bereich Ökumene / interreligiöser Dialog
- 1
Vertreter/in aus dem Bereich Kulturarbeit im Kirchenkreis
- 1
Vertreterin aus dem Frauenreferat bzw. des synodalen Fachausschuß Frauen.
- Die
Pfarrerin / der Pfarrer für den Arbeitsbereich
- Der
ständige Arbeitskreis hat die Möglichkeit, weitere Mitglieder
(insbesondere auch aus nicht-kirchlichen Zusammenhängen) zu kooptieren.
Dem Kreissynodalvorstand obliegt die Berufung.
Der ständige Arbeitskreis wird entsprechend der
Amtszeit der Kreissynode durch den Kreissynodalvorstand für vier Jahre
berufen. Er wählt aus seiner Mitte die Vorsitzende / den Vorsitzenden und
ihren / seinen Stellvertreter.
7. Personelle
Ausstattung:
Der Arbeitsbereich "Bleckkirche - Kirche für die
Stadt" wird bis auf weiteres verantwortlich versehen durch eine Pfarrerin
/ einen Pfarrer im Entsendungsdienst. Die Erstellung der Dienstanweisung
erfolgt im Benehmen mit dem ständigen Arbeitskreis und dem Kreissynodalvorstand.
Vor der Einweisung einer Pfarrerin / eines Pfarrer im
Entsendungsdienst in den Arbeitsbereich "Bleckkirche - Kirche für die
Stadt" wird der ständige Arbeitskreis vom Kreissynodalvorstand
gehört.
Einstellungen weiterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
erfolgen auf der Grundlage des von der Kreissynode nach Anhörung des
ständigen Arbeitskreises verabschiedeten Stellenplanes durch den Kreissynodalvorstand
und auf Vorschlag des ständigen Arbeitskreises.
8. Der
für den Arbeitsbereich "Bleckkirche - Kirche für die Stadt"
anfallende Finanzbedarf wird im Haushaltsplan des Kirchenkreises Gelsenkirchen
und Wattenscheid ausgewiesen.
Der ständige Arbeitskreis kann im Rahmen der im
Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel Finanzentscheidungen für
den Arbeitsbereich treffen.
Die Anordnungsbefugnis für die Zahlungen in diesem
Arbeitsbereich wird der verantwortlichen Pfarrerin / dem verantwortlichen
Pfarrer übertragen.
Gelsenkirchen,
den 10.04.1998
VERTRAG
zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde
Gelsenkirchen-Bismarck als Eigentümerin
und dem Kirchenkreis Gelsenkirchen als Nutzer der
Bleckkirche
1. Die
Evangelische Kirchengemeinde Gelsenkirchen-Bismarck und der Kirchenkreis
Gelsenkirchen vereinbaren die gemeinsame Nutzung der Bleckkirche nach
Fertigstellung der Umbauarbeiten.
2. Neben
gemeindlichen und kreiskirchlichen Gottesdiensten werden in der Bleckkirche
Veranstaltungen (Vorträge, Konzerte, Ausstellungen u.ä.)
durchgeführt.
Zu diesem Zweck ist ein Programm zu erstellen, das die
Termine für mindestens ein halbes Jahr im voraus enthält.
Darüber hinaus sind weitere Nutzungsmöglichkeiten gegeben.
3. Die
Durchführung von gemeindlichen und kreiskirchlichen Gottesdiensten in der
Bleckkirche ist jederzeit möglich, soweit es der Veranstaltungsplan
zuläßt.
4. Für
die ideelle und materielle Förderung von Veranstaltungen soll ein
"Förderverein Bleckkirche e.V." gebildet werden. Dessen
Aufgabenstellung wird durch Satzung geregelt.
5. Für
die Programmplanung und -gestaltung sowie die Durchführung von
Veranstaltungen ist ein Arbeitskreis zuständig, dem Vertreter des
Kirchenkreises, des Gesamtverbandes, der Kirchengemeinde und des
Fördervereines angehören.
Der Arbeitskreis ist dem Kreissynodalvorstand des
Kirchenkreises verantwortlich.
6. Die
Verwaltungsgeschäfte für die Arbeit des Arbeitskreises sowie die
Zuständigkeit für die Führung des Veranstaltungskalenders liegt
bei der Superintendentur. Sämtliche Gottesdienste und Veranstaltungen sind
dort rechtzeitig anzumelden.
7. Kirchengemeinde
und Kirchenkreis gehen davon aus, daß die Nutzung der Bleckkirche zu
einem Drittel durch die Kirchengemeinde und zu zwei Dritteln durch den
Kirchenkreis erfolgen wird.
Diese Nutzungsanteile sind maßgeblich für die
Aufbringung der Mittel zur Deckung der laufenden Kosten zur Nutzung der
Bleckkirche.
Änderungen der Anteile können einvernehmlich
vorgenommen werden, wenn die Nutzung dies erforderlich macht.
8. Zu
den laufenden Kosten, die von der Gemeinde und dem Kirchenkreis gemeinsam zu
finanzieren sind, gehören
a) Heizungs-, Strom-, Wasserverbrauchskosten
b) laufende Unterhaltungskosten
c) Personalkosten für Küster-und Reinigungsdienst
Personalkosten für kirchenmusikalische Dienste sind von
den jeweiligen Veranstaltenden zu bezahlen.
9. Personal-
und Sachkosten für Gottesdienste und Veranstaltungen Dritter sind vom
jeweiligen Träger zu bezahlen.
10. Für
die Abwicklung der unter Ziffer 8 a) bis c) bezeichneten Kosten ist die
Kirchengemeinde zuständig. Die Kosten werden unter einer gesonderten
Objektziffer im Haushaltsplan der Kirchengemeinde geführt.
Die Anstellung von Personal für den Küster- und
Reinigungsdienst erfolgt durch die Kirchengemeinde Gelsenkirchen-Bismarck im
Einvernehmen mit dem Kirchenkreis.
11. Zu
den Kosten für die Renovierung und die weitere Sanierung der Bleckkirche
sowie die Beschaffung von Inventar sind besondere Finanzierungsregelungen
zwischen Kirchengemeinde, Kirchenkreis und Gesamtverband zu treffen.
12. Änderungen
des Vertrages sind nur im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Kirchengemeinde
und Kirchenkreis möglich.
Die Bleckkirche als Standort überparochialer Arbeit
im Kirchenkreis Gelsenkirchen & Wattenscheid
Vorüberlegungen
zur Erarbeitung einer Konzeption
>
AUSZÜGE <
Ausgehend von den Überlegungen
zur Zukunft der Bleckkirche, wie sie im Februar 1992 durch den Ausschuß und
seine Mitglieder in den beiden Optionen zur Nutzung diskutiert wurden und des
neueren Beschlusses des KSV und insbesondere des Presbyteriums der Kgm.
Gelsenkirchen Bismarck, der ausdrücklich die Mitverantwortung für den
Erhalt der Bleckkirche als Standort kirchlicher Arbeit anerkennt, ergeben sich
meinerseits folgende Vorüberlegungen zur Erarbeitung einer Konzeption, die
ich den Mitgliedern des Arbeitskreises Bleckkirche hiermit zur Diskussion
stelle:
1. Was
leistet die Bleckkirche als Standort der gemeindlichen und
übergemeindlichen Arbeit?
2. Welche
Option der zukünftigen Nutzung der Bleckkirche ist wahrzunehmen?
3. Welche
Form eines koordinierenden Arbeitskreises ist vorstellbar?
4. Welche
Kosten kommen auf die Kgm. Gelsenkirchen-Bismarck und den Kirchenkreis zu?
1. Was
leistet die Bleckkirche als Standort gemeindlicher und übergemeindlicher
Arbeit ? – Zehn Thesen –
s. o.
2.
Welche Option der zukünftigen Nutzung der Bleckkirche ist wahrzunehmen?
Zur Erinnerung: Option 1 sieht die gelegentliche Nutzung durch die Kgm.
Bismarck (Gottesdienste, Kasualgottesdienste) vor, sowie ein Nutzungsangebot an
andere Gemeinden und den Kirchenkreis (zentrale Gottesdienste, Vorträge,
Konzerte). Auch nichtkirchlichen Veranstaltern soll die Bleckkirche für
ihre Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden.
Option 2 favorisiert eine neu aufzubauende
Stadtkirchenarbeit, die begleitet durch eine Hauptamtliche Kraft (Pastor/in
i.H.) ein übergemeindliches Angebot kirchlicher Arbeit schafft, das
Menschen zu einer neuen Begegnung mit Kirche und Kultur ermutigt (spezielle
Gottesdienste, Vorträge, Konzerte, Ausstellungen, Veranstaltungen für
besondere Zielgruppen etc.)
Grundsätzlich ist festzustellen, daß sich die
beiden Optionen nicht gegenseitig ausschließen. Ihr Kombination ist
durchaus möglich. Das liegt zu einen an den Überschneidungen von
planbaren Aktivitäten in und um die Bleckkirche und zum anderen daran,
daß die Kgm. Bismarck sich laut Presbyteriumsbeschluß vom 08.08.1994
zu einer Beteiligung an der Arbeit in der Bleckkirche verpflichtet hat. Auch
die Notwendigkeit der Einsetzung eines Arbeitskreise bzw. Ausschusses, der die
Arbeit plant und koordiniert bleibt m.E. von der Alternative Option 1 oder 2
unberührt.
Der wesentliche Unterschied zwischen den Alternativen
liegt in der Beschreibung des institutionellen Charakters des Projektes:
Stadtkirche oder Stadtakademie, Zentrum kreiskirchlicher Aktivitäten oder
Ort gelegentlicher übergemeindlicher Aktivitäten. Diese vier
Möglichkeiten setzen jeweils andere Schwerpunkte und in Folge andere
konzeptionelle Vorgaben.
1. Die
Bleckkirche als Stadtkirche:
Die Bleckkirche
ist keine „City-Kirche“. Ihre Randlage verhindert, wovon die
klassischen Stadtkirchenprojekte wie Dortmund, Lübeck u.a. insbesondere
leben: die „zufällige“ Begegnung von Passantinnen und
Passanten mit den Angeboten in den kirchlichen Räumen. Dieser
„Zufall“ ist nur steuerbar und produktiv, wenn im Jahreszyklus ein
kontinuierliches Programm angeboten wird, das zu so etwas wie einer festen
Einrichtung (Institution) wird. Nur so kann aus dem gelegentlichen Zugehen auf
die Angebote der Effekt einer wiederkehrenden Inanspruchnahme werden.
(Gemäß dem Slogan: Nicht immer, aber immer öfter.)
Allerdings liegt
die Bleckkirche im Bereich eines städtischen Naherholungsortes. Dies
bietet vor allem die Möglichkeit, Angebote für die
Kurzausflügler (besonders in den Sommermonaten) bereitzustellen. [Projekt
„Sommerkirche“ mit besonderen Gottesdiensten oder Andachten,
Konzerten und Ausstellungen, Spiel- und Freizeitaktivitäten für
Kinder und deren Familien, bis hin zum „Kirchen-Sommer-Cafe“, oder
der „Kirchen-Sommernachts-Disco“.]
Eine Konsequenz
ist in jedem Fall die Einrichtung einer bzw. mehrerer Stellen für
hauptamtlich Tätige, um diese Kontinuität - auch unter dem
Gesichtspunkt der Professionalität - zu sichern.
2. Die
Bleckkirche als Stadtakademie:
Auch die
Stadtakademiearbeit setzt Kontinuität für ihre Effektivität
voraus und drängt nach Institutionalisierung. (Ebenfalls was die
Einrichtung neuer Personalstellen im KK betrifft.) Im Gegensatz zur
Stadtkirchenarbeit ist ihr Angebot allerdings weniger zufällig sondern
zielgruppenorientiert. Ihr Klientel sind an speziellen Angeboten interessierte
Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Maßgeblich für die
Realisierung der Arbeit an einer Stadtakademie ist ein jahreszyklisches
Programm, das einen hohen Grad an Wiedererkennung und Identifikation des
Standortes mit den jeweiligen Angeboten und deren inhaltlichen Schwerpunktsetzungen
erreicht.
3. Die
Bleckkirche als Zentrum kreiskirchlicher Aktivitäten:
Als Zentrum
kreiskirchlicher Aktivitäten faßt der Standort Bleckkirche alle
Veranstaltungen und Angebote auf Kirchenkreisebene zusammen. Hier muß
weder Kontinuität in der Arbeit angestrebt werden, noch ist eine
Programmarbeit erforderlich. Wünschenswert wäre allerdings die
Selbstverpflichtung kreiskirchlicher Einrichtungen, den Standort Bleckkirche
als zentrales gemeinsames Forum gemeindeübergreifender Angebote anzuerkennen
und die jeweilige Arbeit an diesen Standort anzubinden. Die Beschäftigung
einer Hauptamtliche Kraft ist nicht nötig, da die Angebote in Planung und
Durchführung in die Verantwortung der jeweils Aktiven fallen. Die
Koordination obläge dem einzurichtenden Ausschuß.
4. Die
Bleckkirche als Ort gelegentlicher übergemeindlicher Aktivitäten:
Diese
konzeptionelle Überlegung ist quasi das Minimalprogramm und steht der
Option 1 der Überlegungen zur Zukunft der Bleckkirche am
nächsten. Wie unter 3. ist auch hier eine kontinuierliche Arbeit nicht
unbedingt notwendig. Es bedarf auch keiner hauptamtlichen Kraft, die diese
Arbeit plant und koordiniert. Diese Konzeption lebt von der Gelegenheit.
Gelegenheit meint alle Aktivitäten von kreiskirchlichen Einrichtungen,
Gemeinden, nichtkirchlichen Initiativen u.a. die von Fall zu Fall aber nicht in
regelmäßiger Folge (Programmlos) an der Bleckkirche einen Ort zur
Durchführung finden. Die Koordination der jeweiligen Aktivitäten
müßte nicht mal bei einem Ausschuß des KK liegen, sondern
könnte allein von der Kgm. Bismarck wahrgenommen werden.
3.
Welche Form eines koordinierenden Arbeitsskreises ist vorstellbar?
Daß die Arbeit an der Bleckkirche nicht ohne ein
Gremium sein kann, das die verschiedenen Aktivitäten und Interessen aus
Gemeinden, Kirchenkreis, kreiskirchlichen Pfarrämtern und Referaten
begleitet und koordiniert bzw. selbst initiativ wird, ist evident.
(Vorausgesetzt man entscheidet sich nicht für ein Minimalproram.)
Vorstellbar wäre hier ein ständiger Ausschuß (Kuratorium),
durch die Kreissynode berufen, der sich zusammensetzt aus Vertretern und
Vertreterinnen aus dem KSV, dem Gesamtverband, der Kgm. Bismarck, dem KJPA und
ISPA, der Öffentlichkeits- und der Ökumenereferentin und dem Pastor
bzw. der Pastorin für die Arbeit an der Bleckkirche.
Darüber
hinaus wäre zu überlegen, inwieweit nicht die Schaffung eines die
kirchlichen Grenzen überschreitender Fördervereins e.V. sinnvoll ist.
Für diesen bewußt nichtkirchlichen Förderverein könnten
Mitglieder (Gruppen, Initiativen, Einzelpersonen) gewonnen werden, die in
verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen wie Politik, Kunst, Kultur,
Erwachsenenbildung, Wohlfahrtspflege und nicht zuletzt in Unternehmen und dem
Finanzmanagement tätig sind. Je breiter die Zahl der Aktiven gefächert
ist, desto breiter kann auch das Angebot angelegt werden. Neben der Chance, die
Interessen, Energien und nicht zuletzt die Kontakte jener Mitglieder für
die Arbeit an der Bleckkirche zu nutzen, öffnet sich darüber hinaus
auch die Möglichkeit, andere Ressourcen zur Finanzierung dieser Arbeit zu
erschließen (was wohl aufgrund der angespannten Haushaltslage des KK
nicht ohne Sinn wäre).
4.
Welche Kosten kommen auf die Kgm. Bismarck und den Kirchenkreis zu?
(Kostentableau, Kostenteilung Kirchengemeinde 30%
Kirchenkreis 70%, etc.)
...
Einsparungsmöglichkeiten (in diskussionswürdiger
Höhe) ergeben sich allein in den Bereichen KüsterInnen- und
OrganistInnendienst. Hier wäre an ehrenamtliche oder Honorarregelungen zu
denken. Sollte von einer regelmäßigen Nutzung (z.B. durch
sonntägliche Gottesdienste) der Bleckkirche abgesehen werden, wäre
denkbar, den KüsterInnendienst ehrenamtlich durch ein oder mehrere
Personen aus dem Kreis der jeweils Aktiven oder durch Mitglieder des
Ausschusses bzw. des Fördervereins abzusichern.
Die Kosten für das jeweilige Programm der Arbeit an
der Bleckkirche hängen von der Konzeption ab und können
verständlicherweise noch nicht beziffert werden. Allerdings sollte
Klarheit darüber bestehen, daß die Kosten für ein wie auch
immer gefülltes Programm nicht gering zu schätzen sind. Gerade
Einzelveranstaltungen (Konzerte, Vorträge o.ä.) verursachen in
Relation zu dem Erreichten i.d.R. ein hohes Maß an Kosten. Als
Finanzbremse wäre die Kooperation mit den uns nahegelegen Stadkirchenprojekten
in Dortmund (Kirche in der City und AKKU) und Essen (Marktkirche) zu
überlegen. Außerdem: Nicht alle Angebote müssen kostenlos sein.
Das Finanzierungskonzept ist - auch mit Blick auf
Fremdfinanzierungsmöglichkeit - mit Vertretern des GV zu erarbeiten.
Ein weiterer Kostenfaktor besonderer Höhe sind die
Aufwendungen für die Öffentlichkeitsarbeit. Wenn es gewünscht
wird, daß ein großer Teil der Gelsenkirchener Bevölkerung mit
den Angeboten erreicht werden soll, dann reicht die
„Schaukasten-PR“ allein nicht aus. Mit der
Öffentlichkeitsreferentin im KK ist ein Konzept zu erarbeiten, daß
Effektivität und Kosten gleichermaßen im Blick hat.
Last not least sind die möglichen Personalkosten zu
bedenken. Einige Stadtkirchenrojekte arbeiten mit einem hohen Personalbestand.
Neben der/des Pastorin/Pastors i.H. oder der/des Pfarrstelleninhaberin/-inhabers
sind zudem beschäftigt: Sekretärinnen, SozialpädagogInnen,
Zivildienstleistende, Aushilfskräfte auf Honorarbasis, PraktikantInnen.
Eine vergleichsweise Ausstattung der Arbeit an der Bleckkirche ist wohl z.Zt.
kaum realisierbar.
Deutlich aber sollte sein: Was weniger Geld kosten soll,
setzt eine erhöhte Bereitschaft an persönlichem Engagement einzelner
Aktiver voraus. Diese Menschen müssen gefunden und für ihre Arbeit
motiviert werden. Klare Absprachen in der „Arbeitszeitregelung“
sind ebenso notwendig wie die Erstattung finanzieller Aufwendungen. Nutzen und
verdeckte Kosten (nicht unbedingt monetär) beim dringenden Zwang zu
sparen, müssen gut bedacht sein. Hier gilt: Lieber nichts, als nur halbe
Sachen machen.
Bochum, den 10. Oktober 1994
Thomas Schöps, P.i.H.
Die Ev.
Kirchengemeinde Gelsenkirchen-Bismarck und ihre Bleckkirche
Überlegungen
zu einer Konzeption
AUSZUG
Laut
Beschluß vom 9. Juni 1994 befürwortet der KSV die Sanierung der
Bleckkirche und wünscht ihre Umgestaltung zur Mitbenutzung durch den
Kirchenkreis für übergemeindliche Angebote.
Der KSV
geht davon aus, daß die Bleckkirche in Zukunft wieder von der Kgm.
Bismarck für Gottesdienste genutzt wird. Infolge dessen soll die
Zuständigkeit für das Kirchengebäude bei der Kgm. Bismarck
liegen.
Entsprechende
Kosten für die Nutzung (Personal, Unterhaltung und Bewirtschaftung) sollen
von der Kgm. und dem Kirchenkreis getragen werden. Das jeweilige Proporz ergibt
sich aus den Anteilen der Nutzung durch die Kgm. und den Kk. Einzelheiten
sollen vertraglich festgelegt werden.
Der KSV
wünscht die Stellungnahme durch das Presbyterium der Kgm. Bismarck zu
diesen Vorschlägen. Darüber hinaus bittet der KSV um die
Erörterung, inwieweit sich die Kgm. an den Sanierungskosten (Bauabschnitt
IIa in Höhe von 939.000 DM) beteiligen kann.
Entsprechend dieser Beschlußlage bedarf es der
Erörterung über die weitere Nutzung der Bleckkirche durch die Kgm.
Bismarck in einer der nächsten Presbyteriumssitzungen. Falls die Kgm die
weitere Nutzung der Bleckkirche erwägt, sollte die Diskussion bestimmt
sein durch die Bereitschaft aller Gemeindebezirke, die Verantwortung für
Arbeit und Finanzierung gemeinsam zu übernehmen.
Was
leistet die Bleckkirche als Standort gemeindlicher und übergemeindlicher
Arbeit ? – Zehn Thesen –
s. o.
Mögliche
Arbeitsbereiche der Kgm. Bismarck am „Standort“ Bleckkirche
Ausgehend von den Thesen wird die Kgm. Bismarck zu
überlegen haben, ob sie die Bleckkirche in Zukunft lediglich für eine
klassische parochiale Arbeit (vgl. These 5) nutzen, oder (in Zusammenarbeit mit
dem Kirchenkreis ?) auch das Experimentierfeld ‘Offene Kirche’
betreten will. Bemerkt: das eine schließt das andere nicht
zwangsläufig aus.
Konkret
wären folgenede Arbeitsfelder zu bedenken:
1. Gottesdienste:
Im Arbeitsbereich Gottesdienste sind
verschiedene Möglichkeiten zu diskutieren:
- regelmäßige
Gottesdienste an den Sonn- und kirchl. Feiertagen
(vielleicht
zu anderen Tageszeiten [Samstagabend], dadurch: Motivation von Menschen, denen
halb zehn zu früh ist; keine zusätzliche GD-Vorbereitung, weil
Wiederholung möglich)
- experimentelle
Gottesdienste
(vielleicht
vorbereitet und getragen in lockerem Turnus durch Gruppen und Kreise in der
Gemeinde; thematische GD´e, „dramaturgische“ GD´e,
„Sommergottesdienste“ für Ausflügler, etc.)
- die
zentralen Gottesdienste
(Partnerschaftssonntag,
2. Feiertage, Weltgebetstag, etc.)
- Gottesdienste
zu besonderen gmdl. Anlässen:
(Jubiläen, Ordinationen,
Einführungen, Besuche aus den Partnergemeinden , etc.)
2. Kasualien:
Das Anliegen von Paaren, die sich in
der Bleckkirche trauen lassen wollen, tritt hier in den Vordergrund. Die
Bleckkirche könnte die Traukirche Gelsenkirchens werden. ...
Für außergemeindliche
Trauungen wäre eine Gebühr, die über die Deckung der Unkosten
hinausgeht, durchaus erwägenswert.
Auch an besonders gestaltete und den
neueren Erkenntnissen der liturgischen Diskussion Rechnung tragende, gemeinsame
Taufgottesdienste wäre zu denken.
Trauung und Taufe sind, wie es auch
die 3. EKD-Umfrage über Kirchenmitgliedschaft (1992) wieder
bestätigt, zentrale Berührungspunkte von (distanzierten)
Kirchenmitgliedern zu ihrer Kirche bzw. Ortsgemeinde. Das macht die Taufe und
die Trauung zu zentralen Feldern der missionarischen Arbeit. Über die
„normale“ Gottesdienstpraxis hinaus wäre an spezielle Angebote
für Eltern und Paare zu denken, wie z.B. Tauf- und Ehe-“seminare“.
3. Jugendarbeit:
Die Schwerpunkte der gmdl.
Jugendarbeit können sinnvollerweise weiterhin nur in den einzelnen
Bezirken liegen. Jugendarbeit an der Bleckkirche ließe sich aber unter
dem Stichwort ‘Vernetzung’ neu überdenken.
Mögliche
bezirksübergreifende Maßnahmen:
- spezielle
Jugendgottesdienste
- zentrale
Kindergottesdienste
- Workshops
kognitiver und/oder kreativer Dimension
- Jugendbildungsmaßnahmen
- Zurüstung
der Mitarbeiter/innen in der Jugend- und Kigodi-Arbeit.
- etc.
Konzeptionelle Chancen und
Möglichkeiten wären in Zusammenarbeit mit dem Jugendausschuß zu
diskutieren.
4. Arbeit
von Gruppen und Kreisen:
In den Gemeindebezirken gibt es
verschiedene Gruppen und Kreise, wie Frauenhilfe, Bibelkreis, Krabbelgruppen,
Kindergottesdienstvorbereitungskreis usw. Hier ließe sich ähnliches
formulieren, wie unter Punkt 3.
5. Angebote
in der Erwachsenenbildung:
Im Bereich der EB gibt es in der
Kgm. übers Jahr regelmäßig Veranstaltungen. (Allein neun
Angebote im Zeitraum Januar bis Mai diesen Jahres). Inwieweit sich eine
Verlagerung der Aktivitäten von der Paulstraße in die Bleckkirche
anbietet, muß überlegt sein. Eine Ausweitung des Angebots im Bereich
EB wäre in jedem Fall wünschenswert. Über die in Punkt 6
angesprochene Kooperation wäre Entlastung in der Arbeit der EB und in deren
Finanzierung anzustreben.
6. Kooperation der Kgm. mit
(den geplanten) Aktivitäten des Kk, anderen Gemeinden und kirchl.
Einrichtungen bzw. mit außerkirchlichen Gruppen, Initiativen oder
Einzelpersonen.
Hier sind den Möglichkeiten nur
die Grenzen der vorhanden Arbeits- und MitarbeiterInnenkapazitäten
gesetzt.
7. Arbeitsschwerpunkte
entwickeln - Unkonventionelles wagen: Ein Vorschlag
Projekt „Sommerkirche“:
Die Bleckkirche ist keine City-Kirche. Ihre Randlage verhindert vieles, was
andere City-Kirchenprojekte umzusetzen versuchen. Allerdings liegt die
Bleck-kirche im Bereich eines städtischen Naherholungsortes. Dies bietet
vorallem die Möglichkeit, Angebote für die Kurzausflügler
bereitzustellen. Die Palette kann reichen von besonderen Gottesdiensten oder
Andachten, über Konzerte und Ausstellungen, über Spiel- und Freizeitaktivitäten
für Kinder und deren Familien, bis hin zum
„Kirchen-Sommer-Cafe“, oder der
„Kirchen-Sommernachts-Disco“.
Was
bietet die Bleckkirche der Kgm., das nicht anderswo ebenso gemacht werden kann?
Eigentlich
wenig! So wurde mir bei diesen ersten Überlegungen deutlich, daß
sich für eine Reihe möglicher Aktivitäten die Christus-Kirche
scheinbar sogar besser anbietet, da sie in Einheit mit dem fußläufig
erreichbaren Gemeindehaus Paulstraße zu sehen ist.
Doch der Vorteil der Bleckkirche wird ganz sicher ihre
mögliche - in Grenzen - multifunktionale Nutzung sein, wie auch ihre im
Gegensatz zur Christus-Kirche wahrnehmbare sakrale Intimität. Gerade
letzteres mag und sollte viele Arbeitsvorhaben in der Bleckkirche besonders
beeinflussen. Damit dient sie im besonderen als ein Ort, der der meditialen und
spirituellen (Selbst-) Erfahrung von Religion und Glaube Räume bieten
könnte. Die schon erwähnte EKD-Umfrage konstatiert hier ein
gestiegenes Bedürfnis bei vielen (vor allem jüngeren) Menschen.
Diesen Aspekt gemeindlichen Lebens stärker in die laufende Arbeit einzubinden
und Konzepte zu entwickeln, wäre sicher ein Gewinn.
Der
erste Schritt
Es ist zu
überlegen, ob nicht die Einrichtung eines „Arbeitskreises
Bleckkirche“ auf Gemeinde-ebene gut wäre. Wären zunächst
mögliche Konzeptionen einer Arbeit an der Bleckkirche zu entwickeln,
könnten seine Aufgaben in Folge von der Koordination gemeindlicher und übergemeindlicher
Aktivitäten, über die Verantwortung für Nutzung der
Räumlichkeiten, bis hin zu inhaltlichen Überlegungen zu Angeboten und
Aktivitäten reichen.
...
Und was
soll das kosten?
(Kostentableau, Kostenteilung Kirchengemeinde 30% Kirchenkreis 70%, etc.,
Sanierungskosten Bleckkirche, Einsparungspotentiale)
...
Bochum, den 16. Juli 1994
Pastor Th. Schöps