PROJEKT BLECKKIRCHE: Leitbild - Thesen- Konzeptionen

 

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> Leitlinien (Satzung)

> Nutzungsvertrag

> Vorüberlegungen Konzeption (Kirchenkreis)

> Vorüberlegungen Konzeption (Gemeinde)

 

 

Was leistet die Bleckkirche als Standort gemeindlicher und übergemeindlicher Arbeit ?

– Zehn Thesen –

 

     1.  In städtischen Ballungsräumen zeigt sich der Bedeutungsverlust von Kirche in besonderem Maße. Die Stadtentwicklung in der Nachkriegszeit, der gesellschaftliche Wandel mit verän­derten Werten, führte gerade hier zu Traditionsabbruch . Dadurch ist Kirche herausgefordert, nach ihrer Zukunft , - und damit zusammenhängend -, nach der zukünftigen Nutzung ihrer Kirchengebäude zu fragen.

     2.  Sowohl der Kirchengemeinde Bismarck wie dem Kirchenkreis Gelsenkirchen bietet die Bleckkirche die Möglichkeit, nach Konzepten, Formen und Handlungsstrategien zu suchen, Menschen der Stadt bzw. des Stadtteils auf neue Weise anzusprechen. Unter dem Stichwort ‘Offene Kirche’ entsteht ein Forum, welches bewußt außerhalb der herkömmlichen Strukturen von gmdl. und kirchl. Arbeit Wege einer veränderten Verständigung beschreiten will.

     3.  Damit ist ‘Offene Kirche’ ein Ort ausdrücklicher Grenzgängerei auf der Suche nach Nahtstellen zwischen zeitgenössischer (städtischer) Kultur auf der einen und Religion und Glaube auf der anderen Seite. Gerade städtische Kultur realisiert sich in vielen Formen und Funktionen; sie ist heterogen und pluralistisch , mit einer Spannbreite von Subkultur bis zur Hochkultur. Religion und Glaube sind Teil, aber nicht Fundament dieser Kultur. ‘Offene Kirche’ strebt die Kooperationen mit allen Menschen an, die an dieser Begegnung interessiert sind, unabhängig ihres Glaubens oder ihrer Werthaltung.

     4.  ‘Offene Kirche’ wendet sich an alle Bürger und BesucherInnen unserer Stadt, die - geprägt von der spezifischen Kultur eine Großstadt - den Bezug zum traditionellen kirchlichen Leben verloren haben. Sie umfaßt alle Gesellschaftsschichten. Damit hat ‘Offene Kirche’ die Aufgabe, mit speziellen Angeboten, den Fragen und Bedürfnissen dieser Menschen zu begegnen und sich selbst zur Sprache zu bringen. In ihrem Zentrum stehen das Leben und das Wohl der Menschen, der Stadt und der Welt. (Ich bin gekommen, daß sie das Leben haben und es in Fülle haben. Joh 10,10; Suchet der Stadt Bestes Jer 29,7)

     5.  ‘Offene Kirche’ ergänzt die parochiale Arbeit der Gemeinden. Zielt letztere eher auf Verbindlichkeit, Nahkontakte und Gruppenzugehörigkeit, entwickelt ‘Offene Kirche’ daneben Formen, die Anonymität zulassen, projektbezogen und zeitlich begrenzt sind.

     6.  ‘Offene Kirche’ ist dabei in ihrer Arbeit auf größtmögliche Freiräume angewiesen, die sie neben der Gemeindearbeit ungehindert in Anspruch nehmen kann. Ihre hauptsächlichen Arbeitsformen sind das Spontane, Aktionshafte, Experimentelle und Provisorische.

     7.  Die Bleckkirche kann zu einem Ort werden, an dem zentrale städtische Probleme, aber auch Fragen von gesellschaftlicher Relevanz, von den unterschiedlichsten Personenkreisen diskutiert und bearbeitet werden können.

     8.  Darüber hinaus kann die Bleckkirche zu einer Art „Schaufenster“ des Spektrums der kirchlichen Arbeit der evangelischen Kirche, hier insbesondere des Kirchenkreises Gelsenkirchen, werden.

     9.  Ziel soll es sein, den ‘ganzen Menschen’ zu erreichen, d.h. Verständigung zu stiften, indem Körper, Seele und Geist durch Wort, Künste, Musik und Bewegung erreicht werden.

   10.  ‘Offene Kirche’ ist ‘Kirche bei Gelegenheit’. In der städtischen Randlage aber Anrainer des Naherholungsortes Zoo und Umgebung kann die Bleckkirche unter dem Stichwort „Glaubensinformation“ für viele Besucher und Besucherinnen Antworthilfen und Weiterführung aus dem Bereich des Glaubens anbieten und so religiöse Fragen „en passant“ beantworten.

 

 

P. Thomas Schöps

im Juli 1994

 

 

 

Leitbild

des Arbeitsbereiches 'BLECKKIRCHE - Kirche für die Stadt':

 

Als Ort der erfahrbaren Verbindung von zeitgenössischer Kultur und Glaube, von Gesellschaft und Religiosität will sich die evangelische Bleckkirche in Gelsenkirchen präsentieren.

 

Neue Formen und Inhalte christlicher Verkündigung, aktuelle Themen aus Kultur, Gesellschaft und Politik, Musikalisches und Künstlerisches, Literarisches und Profanes, Tanz und Theater finden in ihr Raum.

 

Als Kirche für die Stadt lädt sie alle ein, die an dieser Verbindung interessiert sind, ohne Blick auf Konfession, Kirchenmitgliedschaft oder Religionszugehörigkeit.

 

 

 

Leitlinien für den Arbeitsbereich (Satzung)

"BLECKKIRCHE - KIRCHE FÜR DIE STADT"

im Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid

 

1. Der Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid ist Träger des Arbeitsbereiches "Bleckkirche - Kirche für die Stadt". Die Arbeit geschieht in Kooperation mit der Kirchengemeinde Bismarck. Nutzung und Gebäudefinanzierung der Bleckkirche regelt im einzelnen der "Vertrag zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde Gelsenkirchen-Bismarck als Eigentümerin und dem Kirchenkreis Gelsenkirchen als Benutzer der Bleckkirche".

 

2. Der Arbeitsbereich "Bleckkirche - Kirche für die Stadt" ergänzt die Aufgaben der Kirchengemeinden im Stadtgebiet Gelsenkirchen und Wattenscheid. Er ist ein eigenständiger Verhältnis Bereich im zur parochial verankerten Arbeit. Die Kirchengemeinden in Gelsenkirchen und Wattenscheid und der Arbeitsbereich "Bleckkirche - Kirche für die Stadt" sollen deutlich machen, daß sie teilhaben an dem einen Auftrag der Kirche, die Botschaft des Evangeliums weiterzusagen und nach der Botschaft des Evangeliums zu handeln.

 

3. Der Arbeitsbereich "Bleckkirche - Kirche für die Stadt" soll Möglichkeiten kirchlicher Arbeit im städtischen Raum erkennen und wahrnehmen. Im Rahmen dieses Auftrages hat der Arbeitsbereich insbesondere folgende Aufgaben:

-   Kirchliche Angebote (Gottesdienst, Veranstaltungen, usw.) zu entwickeln, die sich beziehen auf die besondere Situation der Stadt und ihre Kultur.

-   Kontakte ermöglichen zu Menschen, denen die Kirche fremd geworden ist.

-   Experimentelle und ungewohnte Zugänge für das Evangelium zu eröffnen und neue Wege anzubieten im Umgang mit dem christlichen Glauben und der Kirche.

-   Veranstaltungen zu planen und durchzuführen, die zentrale städtische Probleme und Themen sowie Fragen gesellschaftlicher Relevanz in den Blick nehmen und die Stellung der evangeli­schen Kirche in den öffentlichen Diskurs einbringen.

-   Kooperationen mit Gruppen, Institutionen und Einzelpersonen - insbesondere aus nichtkirchlichen Zusammenhängen - zu suchen, die ihrerseits interessiert sind an der Verbindung von zeitgenössisch städtischer Kultur und Glaube sowie von moderner Gesellschaft und christlicher Religiösität.

 

4. Der Arbeitsbereich "Bleckkirche - Kirche für die Stadt" arbeitet eng zusammen mit den Referaten, Diensten und Werken im Kirchenkreis Gelsenkirchen, mit dem Ziel, über Veranstaltungskooperationen die Arbeit der Einrichtungen im Kirchenkreis auf der Ebene des Stadtgebietes zusätzlich öffentlich und bekannter zu machen.

Der Arbeitskreis Bleckkirche versteht sich als genereller Ansprechpartner für die weitere Entwicklung des Arbeitsbereiches "Stadtkirchenarbeit" im Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid.

 

5. Zur Planung und Koordinierung der Arbeit im Bereich "Bleckkirche - Kirche für die Stadt" wird ein ständiger Arbeitskreis eingesetzt. Er setzt sich wie folgt zusammen:

-   1 Vertreter/in aus dem KSV

-   1 Vertreter/in aus der Kirchengemeinde Bismarck

-   1 Vertreter/in aus dem Bereich Öffentlichkeitsarbeit

-   1 Vertreter/in aus dem Bereich Ökumene / interreligiöser Dialog

-   1 Vertreter/in aus dem Bereich Kulturarbeit im Kirchenkreis

-   1 Vertreterin aus dem Frauenreferat bzw. des synodalen Fachausschuß Frauen.

-   Die Pfarrerin / der Pfarrer für den Arbeitsbereich

-   Der ständige Arbeitskreis hat die Möglichkeit, weitere Mitglieder (insbesondere auch aus nicht-kirchlichen Zusammenhängen) zu kooptieren. Dem Kreissynodalvorstand obliegt die Berufung.

Der ständige Arbeitskreis wird entsprechend der Amtszeit der Kreissynode durch den Kreissynodalvorstand für vier Jahre berufen. Er wählt aus seiner Mitte die Vorsitzende / den Vorsitzenden und ihren / seinen Stellvertreter.

 

7. Personelle Ausstattung:

Der Arbeitsbereich "Bleckkirche - Kirche für die Stadt" wird bis auf weiteres verantwortlich versehen durch eine Pfarrerin / einen Pfarrer im Entsendungsdienst. Die Erstellung der Dienstanweisung erfolgt im Benehmen mit dem ständigen Arbeitskreis und dem Kreissynodal­vorstand.

Vor der Einweisung einer Pfarrerin / eines Pfarrer im Entsendungsdienst in den Arbeitsbereich "Bleckkirche - Kirche für die Stadt" wird der ständige Arbeitskreis vom Kreissynodalvorstand gehört.

Einstellungen weiterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgen auf der Grundlage des von der Kreissynode nach Anhörung des ständigen Arbeitskreises verabschiedeten Stellenplanes durch den Kreissynodalvorstand und auf Vorschlag des ständigen Arbeitskreises.

 

8. Der für den Arbeitsbereich "Bleckkirche - Kirche für die Stadt" anfallende Finanzbedarf wird im Haushaltsplan des Kirchenkreises Gelsenkirchen und Wattenscheid ausgewiesen.

Der ständige Arbeitskreis kann im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel Finanzentscheidungen für den Arbeitsbereich treffen.

Die Anordnungsbefugnis für die Zahlungen in diesem Arbeitsbereich wird der verantwortlichen Pfarrerin / dem verantwortlichen Pfarrer übertragen.

 

 

Gelsenkirchen, den 10.04.1998

 

 

 

VERTRAG

zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde Gelsenkirchen-Bismarck als Eigentümerin

und dem Kirchenkreis Gelsenkirchen als Nutzer der Bleckkirche

 

1.  Die Evangelische Kirchengemeinde Gelsenkirchen-Bismarck und der Kirchenkreis Gelsenkirchen vereinbaren die gemeinsame Nutzung der Bleckkirche nach Fertigstellung der Umbauarbeiten.

 

2.  Neben gemeindlichen und kreiskirchlichen Gottesdiensten werden in der Bleckkirche Veranstaltungen (Vorträge, Konzerte, Ausstellungen u.ä.) durchgeführt.

Zu diesem Zweck ist ein Programm zu erstellen, das die Termine für mindestens ein halbes Jahr im voraus enthält. Darüber hinaus sind weitere Nutzungsmöglichkeiten gegeben.

 

3.  Die Durchführung von gemeindlichen und kreiskirchlichen Gottesdiensten in der Bleckkirche ist jederzeit möglich, soweit es der Veranstaltungsplan zuläßt.

 

4.  Für die ideelle und materielle Förderung von Veranstaltungen soll ein "Förderverein Bleckkirche e.V." gebildet werden. Dessen Aufgabenstellung wird durch Satzung geregelt.

 

5.  Für die Programmplanung und -gestaltung sowie die Durchführung von Veranstaltungen ist ein Arbeitskreis zuständig, dem Vertreter des Kirchenkreises, des Gesamtverbandes, der Kirchengemeinde und des Fördervereines angehören.

Der Arbeitskreis ist dem Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises verantwortlich.

 

6.  Die Verwaltungsgeschäfte für die Arbeit des Arbeitskreises sowie die Zuständigkeit für die Führung des Veranstaltungskalenders liegt bei der Superintendentur. Sämtliche Gottesdienste und Veranstaltungen sind dort rechtzeitig anzumelden.

 

7.  Kirchengemeinde und Kirchenkreis gehen davon aus, daß die Nutzung der Bleckkirche zu einem Drittel durch die Kirchengemeinde und zu zwei Dritteln durch den Kirchenkreis erfolgen wird.

Diese Nutzungsanteile sind maßgeblich für die Aufbringung der Mittel zur Deckung der laufenden Kosten zur Nutzung der Bleckkirche.

Änderungen der Anteile können einvernehmlich vorgenommen werden, wenn die Nutzung dies erforderlich macht.

 

8.  Zu den laufenden Kosten, die von der Gemeinde und dem Kirchenkreis gemeinsam zu finanzieren sind, gehören

 

a) Heizungs-, Strom-, Wasserverbrauchskosten

b) laufende Unterhaltungskosten

c) Personalkosten für Küster-und Reinigungsdienst

 

Personalkosten für kirchenmusikalische Dienste sind von den jeweiligen Veranstaltenden zu bezahlen.

 

9.  Personal- und Sachkosten für Gottesdienste und Veranstaltungen Dritter sind vom jeweiligen Träger zu bezahlen.

 

10.  Für die Abwicklung der unter Ziffer 8 a) bis c) bezeichneten Kosten ist die Kirchengemeinde zuständig. Die Kosten werden unter einer gesonderten Objektziffer im Haushaltsplan der Kirchengemeinde geführt.

Die Anstellung von Personal für den Küster- und Reinigungsdienst erfolgt durch die Kirchengemeinde Gelsenkirchen-Bismarck im Einvernehmen mit dem Kirchenkreis.

 

11.  Zu den Kosten für die Renovierung und die weitere Sanierung der Bleckkirche sowie die Beschaffung von Inventar sind besondere Finanzierungsregelungen zwischen Kirchengemeinde, Kirchenkreis und Gesamtverband zu treffen.

 

12.  Änderungen des Vertrages sind nur im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Kirchengemeinde und Kirchenkreis möglich.

 

 

 

Die Bleckkirche als Standort überparochialer Arbeit

im Kirchenkreis Gelsenkirchen & Wattenscheid

Vorüberlegungen zur Erarbeitung einer Konzeption

> AUSZÜGE <

 

Ausgehend von den Überlegungen zur Zukunft der Bleckkirche, wie sie im Februar 1992 durch den Ausschuß und seine Mitglieder in den beiden Optionen zur Nutzung diskutiert wurden und des neueren Beschlusses des KSV und insbesondere des Presbyteriums der Kgm. Gelsenkirchen Bismarck, der ausdrücklich die Mitverantwortung für den Erhalt der Bleckkirche als Standort kirchlicher Arbeit anerkennt, ergeben sich meinerseits folgende Vorüberlegungen zur Erarbeitung einer Konzeption, die ich den Mitgliedern des Arbeitskreises Bleckkirche hiermit zur Diskussion stelle:

1.    Was leistet die Bleckkirche als Standort der gemeindlichen und übergemeindlichen Arbeit?

2.    Welche Option der zukünftigen Nutzung der Bleckkirche ist wahrzunehmen?

3.    Welche Form eines koordinierenden Arbeitskreises ist vorstellbar?

4.    Welche Kosten kommen auf die Kgm. Gelsenkirchen-Bismarck und den Kirchenkreis zu?

 

1. Was leistet die Bleckkirche als Standort gemeindlicher und übergemeindlicher Arbeit ? Zehn Thesen –

 

s. o.

 

 

2. Welche Option der zukünftigen Nutzung der Bleckkirche ist wahrzunehmen?

 

Zur Erinnerung: Option 1 sieht die gelegentliche Nutzung durch die Kgm. Bismarck (Gottesdienste, Kasualgottesdienste) vor, sowie ein Nutzungsangebot an andere Gemeinden und den Kirchenkreis (zentrale Gottesdienste, Vorträge, Konzerte). Auch nichtkirchlichen Veranstaltern soll die Bleckkirche für ihre Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden.

Option 2 favorisiert eine neu aufzubauende Stadtkirchenarbeit, die begleitet durch eine Hauptamtliche Kraft (Pastor/in i.H.) ein übergemeindliches Angebot kirchlicher Arbeit schafft, das Menschen zu einer neuen Begegnung mit Kirche und Kultur ermutigt (spezielle Gottesdienste, Vorträge, Konzerte, Ausstellungen, Veranstaltungen für besondere Zielgruppen etc.)

Grundsätzlich ist festzustellen, daß sich die beiden Optionen nicht gegenseitig ausschließen. Ihr Kombination ist durchaus möglich. Das liegt zu einen an den Überschneidungen von planbaren Aktivitäten in und um die Bleckkirche und zum anderen daran, daß die Kgm. Bismarck sich laut Presbyteriumsbeschluß vom 08.08.1994 zu einer Beteiligung an der Arbeit in der Bleckkirche verpflichtet hat. Auch die Notwendigkeit der Einsetzung eines Arbeitskreise bzw. Ausschusses, der die Arbeit plant und koordiniert bleibt m.E. von der Alternative Option 1 oder 2 unberührt.

Der wesentliche Unterschied zwischen den Alternativen liegt in der Beschreibung des institutionellen Charakters des Projektes: Stadtkirche oder Stadtakademie, Zentrum kreiskirchlicher Aktivitäten oder Ort gelegentlicher übergemeindlicher Aktivitäten. Diese vier Möglichkeiten setzen jeweils andere Schwerpunkte und in Folge andere konzeptionelle Vorgaben.

1.    Die Bleckkirche als Stadtkirche:

Die Bleckkirche ist keine „City-Kirche“. Ihre Randlage verhindert, wovon die klassischen Stadtkirchenprojekte wie Dortmund, Lübeck u.a. insbesondere leben: die „zufällige“ Begegnung von Passantinnen und Passanten mit den Angeboten in den kirchlichen Räumen. Dieser „Zufall“ ist nur steuerbar und produktiv, wenn im Jahreszyklus ein kontinuierliches Programm angeboten wird, das zu so etwas wie einer festen Einrichtung (Institution) wird. Nur so kann aus dem gelegentlichen Zugehen auf die Angebote der Effekt einer wiederkehrenden Inanspruchnahme werden. (Gemäß dem Slogan: Nicht immer, aber immer öfter.)

Allerdings liegt die Bleckkirche im Bereich eines städtischen Naherholungsortes. Dies bietet vor allem die Möglichkeit, Angebote für die Kurzausflügler (besonders in den Sommermonaten) bereitzustellen. [Projekt „Sommerkirche“ mit besonderen Gottesdiensten oder Andachten, Konzerten und Ausstellungen, Spiel- und Freizeitaktivitäten für Kinder und deren Familien, bis hin zum „Kirchen-Sommer-Cafe“, oder der „Kirchen-Sommernachts-Disco“.]

Eine Konsequenz ist in jedem Fall die Einrichtung einer bzw. mehrerer Stellen für hauptamtlich Tätige, um diese Kontinuität - auch unter dem Gesichtspunkt der Professionalität - zu sichern.

2.    Die Bleckkirche als Stadtakademie:

Auch die Stadtakademiearbeit setzt Kontinuität für ihre Effektivität voraus und drängt nach Institutionalisierung. (Ebenfalls was die Einrichtung neuer Personalstellen im KK betrifft.) Im Gegensatz zur Stadtkirchenarbeit ist ihr Angebot allerdings weniger zufällig sondern zielgruppenorientiert. Ihr Klientel sind an speziellen Angeboten interessierte Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Maßgeblich für die Realisierung der Arbeit an einer Stadtakademie ist ein jahreszyklisches Programm, das einen hohen Grad an Wiedererkennung und Identifikation des Standortes mit den jeweiligen Angeboten und deren inhaltlichen Schwerpunktsetzungen erreicht.

3.    Die Bleckkirche als Zentrum kreiskirchlicher Aktivitäten:

Als Zentrum kreiskirchlicher Aktivitäten faßt der Standort Bleckkirche alle Veranstaltungen und Angebote auf Kirchenkreisebene zusammen. Hier muß weder Kontinuität in der Arbeit angestrebt werden, noch ist eine Programmarbeit erforderlich. Wünschenswert wäre allerdings die Selbstverpflichtung kreiskirchlicher Einrichtungen, den Standort Bleckkirche als zentrales gemeinsames Forum gemeindeübergreifender Angebote anzuerkennen und die jeweilige Arbeit an diesen Standort anzubinden. Die Beschäftigung einer Hauptamtliche Kraft ist nicht nötig, da die Angebote in Planung und Durchführung in die Verantwortung der jeweils Aktiven fallen. Die Koordination obläge dem einzurichtenden Ausschuß.

4.    Die Bleckkirche als Ort gelegentlicher übergemeindlicher Aktivitäten:

Diese konzeptionelle Überlegung ist quasi das Minimalprogramm und steht der Option 1 der Überlegungen zur Zukunft der Bleckkirche am nächsten. Wie unter 3. ist auch hier eine kontinuierliche Arbeit nicht unbedingt notwendig. Es bedarf auch keiner hauptamtlichen Kraft, die diese Arbeit plant und koordiniert. Diese Konzeption lebt von der Gelegenheit. Gelegenheit meint alle Aktivitäten von kreiskirchlichen Einrichtungen, Gemeinden, nichtkirchlichen Initiativen u.a. die von Fall zu Fall aber nicht in regelmäßiger Folge (Programmlos) an der Bleckkirche einen Ort zur Durchführung finden. Die Koordination der jeweiligen Aktivitäten müßte nicht mal bei einem Ausschuß des KK liegen, sondern könnte allein von der Kgm. Bismarck wahrgenommen werden.

 

 

3. Welche Form eines koordinierenden Arbeitsskreises ist vorstellbar?

 

Daß die Arbeit an der Bleckkirche nicht ohne ein Gremium sein kann, das die verschiedenen Akti­vitäten und Interessen aus Gemeinden, Kirchenkreis, kreiskirchlichen Pfarrämtern und Referaten begleitet und koordiniert bzw. selbst initiativ wird, ist evident. (Vorausgesetzt man entscheidet sich nicht für ein Minimalproram.) Vorstellbar wäre hier ein ständiger Ausschuß (Kuratorium), durch die Kreissynode berufen, der sich zusammensetzt aus Vertretern und Vertreterinnen aus dem KSV, dem Gesamtverband, der Kgm. Bismarck, dem KJPA und ISPA, der Öffentlichkeits- und der Ökumenereferentin und dem Pastor bzw. der Pastorin für die Arbeit an der Bleckkirche.

Darüber hinaus wäre zu überlegen, inwieweit nicht die Schaffung eines die kirchlichen Grenzen überschreitender Fördervereins e.V. sinnvoll ist. Für diesen bewußt nichtkirchlichen Förderverein könnten Mitglieder (Gruppen, Initiativen, Einzelpersonen) gewonnen werden, die in verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen wie Politik, Kunst, Kultur, Erwachsenenbildung, Wohlfahrtspflege und nicht zuletzt in Unternehmen und dem Finanzmanagement tätig sind. Je breiter die Zahl der Aktiven gefächert ist, desto breiter kann auch das Angebot angelegt werden. Neben der Chance, die Interessen, Energien und nicht zuletzt die Kontakte jener Mitglieder für die Arbeit an der Bleckkirche zu nutzen, öffnet sich darüber hinaus auch die Möglichkeit, andere Ressourcen zur Finanzierung dieser Arbeit zu erschließen (was wohl aufgrund der angespannten Haushaltslage des KK nicht ohne Sinn wäre).

 

4. Welche Kosten kommen auf die Kgm. Bismarck und den Kirchenkreis zu?

 

(Kostentableau, Kostenteilung Kirchengemeinde 30% Kirchenkreis 70%, etc.)

...

Einsparungsmöglichkeiten (in diskussionswürdiger Höhe) ergeben sich allein in den Bereichen KüsterInnen- und OrganistInnendienst. Hier wäre an ehrenamtliche oder Honorarregelungen zu denken. Sollte von einer regelmäßigen Nutzung (z.B. durch sonntägliche Gottesdienste) der Bleckkirche abgesehen werden, wäre denkbar, den KüsterInnendienst ehrenamtlich durch ein oder mehrere Personen aus dem Kreis der jeweils Aktiven oder durch Mitglieder des Ausschusses bzw. des Fördervereins abzusichern.

Die Kosten für das jeweilige Programm der Arbeit an der Bleckkirche hängen von der Konzeption ab und können verständlicherweise noch nicht beziffert werden. Allerdings sollte Klarheit darüber bestehen, daß die Kosten für ein wie auch immer gefülltes Programm nicht gering zu schätzen sind. Gerade Einzelveranstaltungen (Konzerte, Vorträge o.ä.) verursachen in Relation zu dem Erreichten i.d.R. ein hohes Maß an Kosten. Als Finanzbremse wäre die Kooperation mit den uns nahegelegen Stadkirchenprojekten in Dortmund (Kirche in der City und AKKU) und Essen (Marktkirche) zu überlegen. Außerdem: Nicht alle Angebote müssen kostenlos sein. Das Finanzierungskonzept ist - auch mit Blick auf Fremdfinanzierungsmöglichkeit - mit Vertretern des GV zu erarbeiten.

Ein weiterer Kostenfaktor besonderer Höhe sind die Aufwendungen für die Öffentlichkeitsarbeit. Wenn es gewünscht wird, daß ein großer Teil der Gelsenkirchener Bevölkerung mit den Angeboten erreicht werden soll, dann reicht die „Schaukasten-PR“ allein nicht aus. Mit der Öffentlichkeitsreferentin im KK ist ein Konzept zu erarbeiten, daß Effektivität und Kosten gleichermaßen im Blick hat.

Last not least sind die möglichen Personalkosten zu bedenken. Einige Stadtkirchenrojekte arbeiten mit einem hohen Personalbestand. Neben der/des Pastorin/Pastors i.H. oder der/des Pfarrstellen­inhaberin/-inhabers sind zudem beschäftigt: Sekretärinnen, SozialpädagogInnen, Zivildienstleistende, Aushilfskräfte auf Honorarbasis, PraktikantInnen. Eine vergleichsweise Ausstattung der Arbeit an der Bleckkirche ist wohl z.Zt. kaum realisierbar.

Deutlich aber sollte sein: Was weniger Geld kosten soll, setzt eine erhöhte Bereitschaft an persönlichem Engagement einzelner Aktiver voraus. Diese Menschen müssen gefunden und für ihre Arbeit motiviert werden. Klare Absprachen in der „Arbeitszeitregelung“ sind ebenso notwendig wie die Erstattung finanzieller Aufwendungen. Nutzen und verdeckte Kosten (nicht unbedingt monetär) beim dringenden Zwang zu sparen, müssen gut bedacht sein. Hier gilt: Lieber nichts, als nur halbe Sachen machen.

 

 

Bochum, den 10. Oktober 1994

Thomas Schöps, P.i.H.

 

 

 

Die Ev. Kirchengemeinde Gelsenkirchen-Bismarck und ihre Bleckkirche

Überlegungen zu einer Konzeption

AUSZUG

 

Laut Beschluß vom 9. Juni 1994 befürwortet der KSV die Sanierung der Bleckkirche und wünscht ihre Umgestaltung zur Mitbenutzung durch den Kirchenkreis für übergemeindliche Angebote.

Der KSV geht davon aus, daß die Bleckkirche in Zukunft wieder von der Kgm. Bismarck für Gottesdienste genutzt wird. Infolge dessen soll die Zuständigkeit für das Kirchengebäude bei der Kgm. Bismarck liegen.

Entsprechende Kosten für die Nutzung (Personal, Unterhaltung und Bewirtschaftung) sollen von der Kgm. und dem Kirchenkreis getragen werden. Das jeweilige Proporz ergibt sich aus den Anteilen der Nutzung durch die Kgm. und den Kk. Einzelheiten sollen vertraglich festgelegt werden.

Der KSV wünscht die Stellungnahme durch das Presbyterium der Kgm. Bismarck zu diesen Vorschlägen. Darüber hinaus bittet der KSV um die Erörterung, inwieweit sich die Kgm. an den Sanierungskosten (Bauabschnitt IIa in Höhe von 939.000 DM) beteiligen kann.

 

Entsprechend dieser Beschlußlage bedarf es der Erörterung über die weitere Nutzung der Bleckkirche durch die Kgm. Bismarck in einer der nächsten Presbyteriumssitzungen. Falls die Kgm die weitere Nutzung der Bleckkirche erwägt, sollte die Diskussion bestimmt sein durch die Bereitschaft aller Gemeindebezirke, die Verantwortung für Arbeit und Finanzierung gemeinsam zu übernehmen.

 

 

Was leistet die Bleckkirche als Standort gemeindlicher und übergemeindlicher Arbeit ? Zehn Thesen –

 

s. o.

 

Mögliche Arbeitsbereiche der Kgm. Bismarck am „Standort“ Bleckkirche

 

Ausgehend von den Thesen wird die Kgm. Bismarck zu überlegen haben, ob sie die Bleckkirche in Zukunft lediglich für eine klassische parochiale Arbeit (vgl. These 5) nutzen, oder (in Zusammenarbeit mit dem Kirchenkreis ?) auch das Experimentierfeld ‘Offene Kirche’ betreten will. Bemerkt: das eine schließt das andere nicht zwangsläufig aus.

 

Konkret wären folgenede Arbeitsfelder zu bedenken:

1.   Gottesdienste:

Im Arbeitsbereich Gottesdienste sind verschiedene Möglichkeiten zu diskutieren:

-         regelmäßige Gottesdienste an den Sonn- und kirchl. Feiertagen

        (vielleicht zu anderen Tageszeiten [Samstagabend], dadurch: Motivation von Menschen, denen halb zehn zu früh ist; keine zusätzliche GD-Vorbereitung, weil Wiederholung möglich)

-         experimentelle Gottesdienste

        (vielleicht vorbereitet und getragen in lockerem Turnus durch Gruppen und Kreise in der Gemeinde; thematische GD´e, „dramaturgische“ GD´e, „Sommergottesdienste“ für Ausflügler, etc.)

-         die zentralen Gottesdienste

           (Partnerschaftssonntag, 2. Feiertage, Weltgebetstag, etc.)

-         Gottesdienste zu besonderen gmdl. Anlässen:

(Jubiläen, Ordinationen, Einführungen, Besuche aus den Partnergemeinden , etc.)

 

2.   Kasualien:

Das Anliegen von Paaren, die sich in der Bleckkirche trauen lassen wollen, tritt hier in den Vordergrund. Die Bleckkirche könnte die Traukirche Gelsenkirchens werden. ...

Für außergemeindliche Trauungen wäre eine Gebühr, die über die Deckung der Unkosten hinausgeht, durchaus erwägenswert.

Auch an besonders gestaltete und den neueren Erkenntnissen der liturgischen Diskussion Rechnung tragende, gemeinsame Taufgottesdienste wäre zu denken.

Trauung und Taufe sind, wie es auch die 3. EKD-Umfrage über Kirchenmitgliedschaft (1992) wieder bestätigt, zentrale Berührungspunkte von (distanzierten) Kirchenmitgliedern zu ihrer Kirche bzw. Ortsgemeinde. Das macht die Taufe und die Trauung zu zentralen Feldern der missionarischen Arbeit. Über die „normale“ Gottesdienstpraxis hinaus wäre an spezielle Angebote für Eltern und Paare zu denken, wie z.B. Tauf- und Ehe-“seminare“.

 

3.   Jugendarbeit:

Die Schwerpunkte der gmdl. Jugendarbeit können sinnvollerweise weiterhin nur in den einzelnen Bezirken liegen. Jugendarbeit an der Bleckkirche ließe sich aber unter dem Stichwort ‘Vernetzung’ neu überdenken.

Mögliche bezirksübergreifende Maßnahmen:

-         spezielle Jugendgottesdienste

-         zentrale Kindergottesdienste

-         Workshops kognitiver und/oder kreativer Dimension

-         Jugendbildungsmaßnahmen

-         Zurüstung der Mitarbeiter/innen in der Jugend- und Kigodi-Arbeit.

-         etc.

Konzeptionelle Chancen und Möglichkeiten wären in Zusammenarbeit mit dem Jugendausschuß zu diskutieren.

 

4.   Arbeit von Gruppen und Kreisen:

In den Gemeindebezirken gibt es verschiedene Gruppen und Kreise, wie Frauenhilfe, Bibelkreis, Krabbelgruppen, Kindergottesdienstvorbereitungskreis usw. Hier ließe sich ähnliches formulieren, wie unter Punkt 3.

 

5.   Angebote in der Erwachsenenbildung:

Im Bereich der EB gibt es in der Kgm. übers Jahr regelmäßig Veranstaltungen. (Allein neun Angebote im Zeitraum Januar bis Mai diesen Jahres). Inwieweit sich eine Verlagerung der Aktivitäten von der Paulstraße in die Bleckkirche anbietet, muß überlegt sein. Eine Ausweitung des Angebots im Bereich EB wäre in jedem Fall wünschenswert. Über die in Punkt 6 angesprochene Kooperation wäre Entlastung in der Arbeit der EB und in deren Finanzierung anzustreben.

 

6.   Kooperation der Kgm. mit (den geplanten) Aktivitäten des Kk, anderen Gemeinden und kirchl. Einrichtungen bzw. mit außerkirchlichen Gruppen, Initiativen oder Einzelpersonen.

Hier sind den Möglichkeiten nur die Grenzen der vorhanden Arbeits- und MitarbeiterInnenkapazitäten gesetzt.

 

7.   Arbeitsschwerpunkte entwickeln - Unkonventionelles wagen: Ein Vorschlag

Projekt „Sommerkirche“: Die Bleckkirche ist keine City-Kirche. Ihre Randlage verhindert vieles, was andere City-Kirchenprojekte umzusetzen versuchen. Allerdings liegt die Bleck-kirche im Bereich eines städtischen Naherholungsortes. Dies bietet vorallem die Möglichkeit, Angebote für die Kurzausflügler bereitzustellen. Die Palette kann reichen von besonderen Gottesdiensten oder Andachten, über Konzerte und Ausstellungen, über Spiel- und Freizeitaktivitäten für Kinder und deren Familien, bis hin zum „Kirchen-Sommer-Cafe“, oder der „Kirchen-Sommernachts-Disco“.

 

 

Was bietet die Bleckkirche der Kgm., das nicht anderswo ebenso gemacht werden kann?

 

Eigentlich wenig! So wurde mir bei diesen ersten Überlegungen deutlich, daß sich für eine Reihe möglicher Aktivitäten die Christus-Kirche scheinbar sogar besser anbietet, da sie in Einheit mit dem fußläufig erreichbaren Gemeindehaus Paulstraße zu sehen ist.

Doch der Vorteil der Bleckkirche wird ganz sicher ihre mögliche - in Grenzen - multifunktionale Nutzung sein, wie auch ihre im Gegensatz zur Christus-Kirche wahrnehmbare sakrale Intimität. Gerade letzteres mag und sollte viele Arbeitsvorhaben in der Bleckkirche besonders beeinflussen. Damit dient sie im besonderen als ein Ort, der der meditialen und spirituellen (Selbst-) Erfahrung von Religion und Glaube Räume bieten könnte. Die schon erwähnte EKD-Umfrage konstatiert hier ein gestiegenes Bedürfnis bei vielen (vor allem jüngeren) Menschen. Diesen Aspekt gemeindlichen Lebens stärker in die laufende Arbeit einzubinden und Konzepte zu entwickeln, wäre sicher ein Gewinn.

 

Der erste Schritt

 

Es ist zu überlegen, ob nicht die Einrichtung eines „Arbeitskreises Bleckkirche“ auf Gemeinde-ebene gut wäre. Wären zunächst mögliche Konzeptionen einer Arbeit an der Bleckkirche zu entwickeln, könnten seine Aufgaben in Folge von der Koordination gemeindlicher und übergemeindlicher Aktivitäten, über die Verantwortung für Nutzung der Räumlichkeiten, bis hin zu inhaltlichen Überlegungen zu Angeboten und Aktivitäten reichen.

...

 

 

Und was soll das kosten?

 

(Kostentableau, Kostenteilung Kirchengemeinde 30% Kirchenkreis 70%, etc., Sanierungskosten Bleckkirche, Einsparungspotentiale)

...

 

Bochum, den 16. Juli 1994

Pastor Th. Schöps